Vermietung

ir vermieten unsere Räume und einige unserer Gegenstände für Ihre Veranstaltungen. Neben unseren Räumen, können Sie auch unsere Spieleanhänger oder Veranstaltungsmöbel wie Pavillons und Biertischgarnituren mieten. Bitte sprechen Sie uns an, um spezielle Mietwünsche abzuklären. Genaueres erfahren Sie telefonisch oder über unser Kontaktformular.

Der Mietvertrag ist als (nicht bearbeitbares) PDF verfügbar, bitte lesen Sie diesen vollständig!
https://alte-feuerwehr.de/wp-content/uploads/2023/07/Mietvertrag-Blanco-07.2023.pdf
Nachdem Sie uns kontaktiert haben und wissen, ob die Räume im gewünschten Zeitraum frei sind, schicken Sie uns diesen bitte unterschrieben und ausgefüllt per Mail zu. Anschließend wird der Vertrag von uns gegengezeichnet und wir schicken Ihnen diesen dann per Mail zu.
Auch wenn Sie einen Gutschein für die Anhänger einlösen muss trotzdem eine Kaution hinterlegt werden!
Die Räumlichkeiten werden nur an Wochenenden & Feiertagen vermietet und dürfen auch nicht vorher betreten werden.

Räume

Erdgeschoss

Beschreibung:
Die Miete für das Erdgeschoss inkl. Stühlen, Tischen und Toiletten. Das Erdgeschoss wird nur am Wochenende vermietet. Sitzend ist Platz für bis zu 35 Personen und stehend können 50 Personen den Raum nutzen.

Mietdauer:
24 Stunden

Mietpreis:
190,- €

Küche und Tresen

Beschreibung: Die zusätzliche Miete für die Küche mit Geschirr, Besteck, Herd, Geschirrspüler, Mikrowelle, Spüle, sowie den Tresenbereich mit Kühlung.

Mietdauer: 24 Stunden

Mietpreis: 10,- €

Gewölbekeller

Beschreibung:
Die Miete für den Gewölbekeller. Sitzend kann er von bis zu 15 Personen maximal genutzt werden und stehend ist Platz für maximal 25 Personen.

Mietdauer:
24 Stunden

Mietpreis:
50,- €

Hüpfburg

Beschreibung:
Unsere Hüpfburg samt Spieleanhänger können Sie für Ihre Feste und Veranstaltungen gerne mieten. Mit einer Grundfläche von 5m x 6m bietet sie besonders viel Spaß zum Toben und ist garantiert ein Highlight. Die Hüpfburg wurde uns durch unsere Partner und Unterstützer ermöglicht.

Mietdauer:
24 Stunden

Mietpreis:
200,- €

Aufblasbares XXL-Fußballdart

Beschreibung:

Das aufblasbare XXL Fußballdart können Sie für ihre Feste und Veranstaltungen gerne mieten. Mit einer Grundfläche von 7m x 7m und 5m Höhe ist das Riesen-Dart der Hingucker auf jedem Fest. Das Fußballdart wurde durch unsere Partner und Unterstützer ermöglicht.

Mietdauer:
24 Stunden

Mietpreis:
200,- €

Unsere Nutzungsbedingungen:

§1. Eine kommerzielle Nutzung des Vertragsgegenstands ist untersagt.

§2. Erfolgt die Zahlung des vereinbarten Nutzungsentgelts nicht bis zum vereinbarten Termin, entstehen für den Nutzer Verzugsgebühren. Diese betragen 2,50 Euro pro angefangenen Tag. Das KJH ist in diesem Fall berechtigt, den Nutzungsvertrag zu kündigen und den Vertragsgegenstand anderseits zu nutzen.

§3. Erfolgt die Nutzung der vereinbarten Räume / Anlagen zum vereinbarten Termin nicht, zahlt der Nutzer eine Nutzungsausfallgebühr. Diese beträgt bis 2 Tage vorher 100%, bis 7 Tage vorher 50% und bis 10 Tage vorher 10% des vereinbarten Nutzungsentgelts.

§4. Lärmbelästigungen, besonders im Außengelände, sind während der gesamten Nutzungsdauer und während der Reinigung zu unterlassen. Nach 22.00 Uhr sind Türen und Fenster geschlossen zu halten. Anwohner sind durch den Nutzer rechtzeitig über die Veranstaltung zu informieren.

§5. Der Nutzer verpflichtet sich zum pfleglichen und sachgemäßen Umgang mit Räumen / Anlagen / Inventar etc. und haftet für alle während der Nutzung auftretenden Schäden an Haus, Inventar, Anlagen u. dgl. sowie die damit zusammenhängenden Kosten für Reparatur, Neu- bzw. Wiederbeschaffung und Nutzungsausfall.

§6. Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht wird während der Nutzung und der Reinigung voll vom Nutzer übernommen. Für Ansprüche Dritter, die während der Nutzung und der Reinigung, (auch durch Dritte), entstehen, haftet der Nutzer in voller Höhe. Ansprüche, die diesbezüglich (für die Zeit der Nutzung) an das KJH ergehen, werden an den Nutzer weitergeleitet. Dazu können die Daten des Nutzers an den Anspruchsanmeldenden vom KJH weitergegeben werden. Damit erklärt sich der Nutzer mit Abschluss des Nutzungsvertrages einverstanden.

§7. Für die während der Nutzung durch den Nutzer bzw. seine Gäste mitgeführten bzw. ein-gelagerten Gegenstände, Sachen etc. übernimmt das KJH keine Haftung.

§8. Der Nutzer übergibt alle genutzten Räume/ Anlagen etc. am Ende des Nutzungszeitraumes in ordnungsgemäßem Zustand (Grundreinigung: insbesondere gründliches Wischen genutzten Räume/ Anlagen; Reinigung der sanitären Anlagen; Reinigung von allen genutzten Geräten, Küchenutensilien, Gläsern und der Theke etc., ordnungsgemäße Müllentsorgung und -trennung). Für die Müllentsorgung ist der Nutzer selbst zuständig, die Behälter des KJH dürfen nicht benutzt werden.

§9. Bei Überziehung der Nutzungsdauer werden Nutzungsgebühren in Höhe von 15,- Euro/ pro angefangene Stunde fällig. Dieser Betrag kann mit der Kaution oder gesondert in Rechnung gestellt werden (vgl. §10).

§10. Zur Sicherheit für das KJH hinterlegt der Nutzer zum Nutzungsbeginn eine Kaution in Höhe von 250,- Euro in Bar. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass diese Kaution bei Nichteinhaltung des Nutzungsvertrages und der Nutzungsvereinbarung vom KJH als Anzahlung bei Schäden, Überziehung der Nutzungsdauer bzw. zum Einsatz einer professionellen Reinigungsfirma zur Nachreinigung der Räume bzw. Anlagen, oder zur Müllentsorgung einbehalten wird. Diese Kaution wird im Eintrittsfall auf weitere Forderungen angerechnet.

§11. Minderjährige Nutzer haben eine schriftliche Genehmigung ihrer Sorgeberechtigten vorzulegen. Der Nutzungsvertrag ist in diesem Falle vom Nutzer und den Sorgeberechtigten zu unterzeichnen. Die Sorgeberechtigten sind durch diese Genehmigung von ihrer Fürsorge- und Aufsichtspflicht (lt. BGB) nicht befreit.

§12. Während der Fremdnutzung können Berechtigte des KJH vor Ort sein, um die Einhaltung der Vertragsbedingungen zu prüfen. Werden die Nutzungsbedingungen trotz Ermahnung nicht eingehalten, kann der Nutzungsvertrag vor Ort aufgelöst werden.

§13. Im gesamten Kinder- und Jugendhausgelände herrscht mit in Krafttretung des Nichtraucherschutzgesetzes (vom 01.02.08) Rauchverbot. Dies gilt auch für nichtöffentliche Veranstaltungen und Nutzungen. Der Nutzer hat für die Einhaltung des Rauchverbotes zu sorgen. Bei Zuwiderhandlungen übernimmt der Nutzer alle eventuellen rechtlichen Konsequenzen.